Die Software und alle damit verbundenen Inhalte richten sich ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren. Die Nutzung durch Minderjährige ist ausdrücklich untersagt. Beim Kauf bestätigst du deine Volljährigkeit.
Charakter der Software
Kurex ist eine eigenentwickelte Bildanalyse- und Eingabe-Automatisierungssoftware auf Basis künstlicher neuronaler Netze. Die Software ist als Forschungs-, Lehr- und Anwendungswerkzeug für den Bereich Computer Vision konzipiert. Sie dient außerdem als Assistenzwerkzeug für Personen mit motorischen Einschränkungen sowie als Unterhaltungs- und Trainingstool im privaten Bereich.
Die Software stellt keinen „Tool" im rechtlichen Sinne dar, da sie keinerlei unautorisierten Zugriff auf Systeme oder Daten Dritter erlangt. Sie modifiziert keine Spieldaten, kompromittiert keine Sicherheitsmechanismen und greift nicht auf besonders geschützte Daten im Sinne des §202a StGB zu.
Die Bezeichnung „AI Vision" in unserem Marketing ist als umgangssprachliche Beschreibung der Funktionalität zu verstehen und nicht als Eingeständnis einer rechtlich missbilligten Eingriffstiefe.
Technische Funktionsweise im Detail
2.1 Was die Software tut
- Sie erfasst dein Bildschirmsignal über die Standard-Schnittstelle des Betriebssystems (DXGI Desktop Duplication, vergleichbar mit Screen-Recording-Tools wie OBS).
- Sie analysiert dieses Bild lokal auf deinem Gerät mit einem neuronalen Netzwerk und identifiziert Bildregionen, die statistisch typisch für „Gegner-Modelle" sind.
- Sie erzeugt anhand der Analyse-Ergebnisse standardkonforme HID-Eingaben (Mausbewegung, Mausklick), die wie eine normale physische Mauseingabe vom Betriebssystem verarbeitet werden.
2.2 Was die Software nicht tut
Die Software führt zu keinem Zeitpunkt durch:
- Keinen Prozesszugriff: Es findet kein Lesen, Schreiben oder Manipulieren des Arbeitsspeichers von Drittprogrammen statt.
- Kein Process-Hooking: Es werden keine API-Aufrufe von Drittprozessen abgefangen oder modifiziert.
- Keine DLL-Prozessmodifikation: Es wird kein Code in Drittprozesse eingeschleust.
- Keine Treibermanipulation: Es werden keine Kernel-Treiber installiert, die in fremde Speicherbereiche eingreifen.
- Keine DRM-Umgehung: Kopierschutz- oder DRM-Maßnahmen werden weder erkannt noch umgangen (§95a UrhG).
- Keine Disassemblierung Dritter: Es findet kein Reverse-Engineering anderer Software statt.
- Keine Datenexfiltration: Es werden keine Bildschirminhalte, Spieldaten oder personenbezogenen Daten Dritter an externe Server übertragen.
2.3 Vergleich mit zulässigen Alltagstechnologien
Die zugrunde liegenden Technologien werden in zahlreichen, unstreitig legalen Anwendungen eingesetzt:
- Screen-Recording-Software (OBS, Streamlabs, Discord-Streaming)
- Bildschirmlupe und Eye-Tracking-Tools für Barrierefreiheit
- Test-Automatisierung in der Softwareentwicklung (Selenium, AutoIt, Sikuli)
- OCR- und Vision-Systeme im industriellen und medizinischen Bereich
- Computer-Vision-Frameworks (OpenCV, PyTorch, TensorFlow)
Die Software unterscheidet sich von Standard-AI-Vision-Tools der Vergangenheit grundlegend, weil sie ausschließlich von außen über das Bildsignal arbeitet.
Rechtlicher Rahmen
3.1 Strafrechtliche Bewertung
Nach derzeit überwiegender Rechtsauffassung in Deutschland sind reine Bildanalyse- und Eingabe-Automatisierungs-Tools, die weder den Speicher noch die Dateien von Drittprogrammen modifizieren, strafrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. Eine Verletzung folgender Tatbestände kommt mangels Tathandlung nicht in Betracht:
- §202a StGB (Ausspähen von Daten): Es werden keine besonders gesicherten Daten überwunden – wir analysieren ausschließlich das vom Nutzer freigegebene Bildsignal.
- §202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens): Die Software ist nicht objektiv darauf angelegt, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen.
- §303a StGB (Datenveränderung): Es werden keine Daten Dritter verändert.
- §303b StGB (Computersabotage): Es findet keine wesentliche Beeinträchtigung fremder Datenverarbeitung statt.
3.2 Urheberrechtliche Bewertung
- §44a UrhG (Vorübergehende Vervielfältigung): Die kurzfristige Pufferung des Bildsignals zur Analyse ist eine technisch erforderliche, flüchtige Kopie und damit zulässig.
- §53 UrhG (Vervielfältigung zum privaten Gebrauch): Die Privatkopie-Schranke deckt die analytische Verarbeitung des Bildschirminhalts zur privaten Nutzung.
- §95a UrhG (Schutz technischer Maßnahmen): Da keine wirksamen technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden, greift §95a nicht.
3.3 Wettbewerbsrechtliche Bewertung
Die Software wird ausschließlich an Privatpersonen für den privaten Gebrauch vertrieben. Eine wettbewerbsrechtliche Relevanz im Sinne des UWG entsteht typischerweise erst durch eine kommerzielle Nutzung (z. B. im Rahmen von Boosting-Dienstleistungen), die durch unsere AGB ausdrücklich untersagt ist.
Diese Einschätzung gibt die Rechtsauffassung des Anbieters wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung kann sich je nach Einzelfall, Rechtsordnung und Gerichtsauslegung unterscheiden. Bei Zweifeln konsultiere bitte einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.
Für konkrete Aufbauvarianten und Hardware-Voraussetzungen siehe Setup Information & Requirements. Dort findest du die Anforderungen für Single-PC-, Dual-PC- und Console-Setups.
Spielanbieter-Nutzungsbedingungen (Game ToS)
Vollkommen unabhängig von der strafrechtlichen Zulässigkeit untersagen die privatrechtlichen Nutzungsbedingungen der meisten Spielanbieter (Valve, Riot, Activision, Epic, Ubisoft, EA u. a.) den Einsatz von Aim-Assistenz-Software in ihren Online-Modi. Ein Verstoß gegen diese AGB:
- stellt keinen Straftatbestand dar (Vertragsverletzung ist kein Strafrecht)
- kann zur sofortigen Sperrung des Spieler-Accounts führen
- kann bei Verbreitung oder besonders schwerwiegender Verletzung zu Schadensersatzansprüchen des Anbieters führen
- liegt vollständig in der Verantwortungssphäre des Nutzers
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Software in Spielen, die dies in ihren AGB untersagen, einen Verstoß gegen diese AGB darstellt. Der Nutzer trifft eine eigenverantwortliche Entscheidung, ob er dieses vertragliche Risiko eingeht.
Kontomaßnahme-Risiko – ausschließlich beim Nutzer
Trotz der technischen Ausrichtung der Software auf maximale stabilem Betrieb besteht kein Schutz vor Account-Sperrungen jeglicher Art. Plattform-Prüfsysteme entwickeln sich fortlaufend weiter, und manuelle Reviews durch Spielanbieter können Auffälligkeiten im Gameplay erkennen. Du nutzt die Software ausschließlich auf eigenes Risiko.
Folgende Sanktionen können durch Spielanbieter erfolgen, ohne dass dem Anbieter dieser Software hierfür eine Verantwortung zugerechnet werden kann:
- Spielspezifische Account-Sperren (VAC, EAC, Vanguard, BattlEye)
- Hardware-ID-Kontomaßnahmen (Kontomaßnahmen)
- IP-Kontomaßnahmen
- Plattform-übergreifende Account-Sperrungen (Steam, Epic Games Store, Battle.net)
- Verlust aller virtuellen Gegenstände, Skins, Ränge, Statistiken und gekauften Spielinhalte
- Geographische Kontoeinschränkungen bei Cloud-Gaming-Diensten
Der Nutzer verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegen den Anbieter aus oder im Zusammenhang mit derartigen Sanktionen. Vollständige Regelung in AGB Ziffer 12.
Wettbewerb & E-Sport – ausdrückliches Verbot
Der Einsatz von Aim-Assistenz in offiziellen E-Sport-Turnieren, Cups oder Veranstaltungen mit Preisgeldern, Sachpreisen oder Statusvorteilen kann den Tatbestand des Computerbetrugs (§263a StGB) erfüllen und ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Software ausschließlich in folgenden Kontexten nicht einzusetzen:
- Offizielle E-Sport-Turniere (ESL, FACEIT-Pro, Premier-Modi mit Preispool)
- Cash-Cups oder Cups mit Sachpreisen
- Wettkampf-Modi, deren Ergebnis kommerzielle Auswirkungen hat (Sponsoring-Deals)
- Wett-Plattformen oder andere geldwerte Zusammenhänge (Skins-Betting)
Bei Zuwiderhandlung trägt der Nutzer die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Der Anbieter behält sich vor, in entsprechenden Verdachtsfällen mit den Behörden zu kooperieren und Lizenzen ohne Erstattung zu deaktivieren.
Keine Garantien – „As-Is"-Bereitstellung
Der Anbieter gibt im rechtlich zulässigen Umfang ausdrücklich keine Garantien oder Zusicherungen zu:
- der dauerhaften Nichterkennbarkeit durch Plattform-Prüfsysteme („stabil"-Status ist eine Designintention, kein Versprechen)
- der unterbrechungsfreien Verfügbarkeit der Software-Update-Server
- der Kompatibilität mit zukünftigen Spielversionen oder Betriebssystemen
- einer bestimmten Trefferquote, Inferenz-Geschwindigkeit oder Performance
- der Lauffähigkeit auf bestimmten Hardware-Kombinationen außerhalb der dokumentierten Mindestanforderungen
Werbeaussagen auf der Webseite sind als allgemeine Beschreibung des Funktionsprinzips zu verstehen, nicht als rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantien im Sinne des §443 BGB.
Bestimmungsgemäße Verwendungsbereiche
Die Software ist konzipiert und freigegeben für folgende Anwendungsfälle:
- Forschung & Lehre: Demonstration moderner Computer-Vision-Verfahren in der Hochschulausbildung und im KI-Selbststudium.
- Barrierefreiheit: Assistenz für Spieler mit motorischen Einschränkungen, eingeschränkter Sehfähigkeit (z. B. periphäre Wahrnehmung) oder Tremor-Erkrankungen.
- Privates Gaming: Casual-Spiel und unverbindlicher Ranked-Bereich ohne Preis- oder Statusrelevanz.
- Content Creation: Erstellung von Lehrvideos, Demonstrationen oder satirischen Inhalten unter ausdrücklicher Kennzeichnung der Software-Nutzung.
- Testing & QA: Test-Automatisierung für eigene Spiele und Anwendungen.
Außerhalb dieser bestimmungsgemäßen Bereiche erfolgt die Nutzung unter alleiniger Verantwortung des Nutzers und ist nicht von der Lizenz gedeckt.
Export & Sanktionsbestimmungen
Die Software wird nicht in Länder verkauft, die EU- oder US-Sanktionen unterliegen, insbesondere nicht nach Iran, Nordkorea, Syrien, Belarus, in die russische Föderation oder die territorial besetzten Gebiete der Ukraine.
Bestellungen aus Sanktionsländern werden ohne Erstattung storniert. Der Nutzer versichert mit der Bestellung, sich nicht in einem Sanktionsland zu befinden und nicht auf einer Sanktionsliste der EU, USA oder UN geführt zu werden.
Schutz Minderjähriger
Die Software und sämtliche zugehörigen Inhalte sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Der Verkauf an Minderjährige ist ausgeschlossen.
Eltern und Erziehungsberechtigten obliegt es, ihren Kindern den Zugang zur Software und zur Webseite zu verwehren. Der Anbieter setzt zur Altersverifikation auf:
- verpflichtende Bestätigung der Volljährigkeit im Checkout
- Zahlungsabwicklung über Kreditkarten- und Bankanbieter, die selbst eine Altersprüfung durchführen
- Eltern können bei vermutetem Vertragsschluss durch Minderjährige Kontakt unter legal@kurex.app aufnehmen; in solchen Fällen wird der Vertrag rückgängig gemacht und der Lizenzkey deaktiviert.
Werbeaussagen & ihre Bedeutung
Sämtliche Werbeaussagen auf unserer Webseite und in unseren Materialien sind wie folgt zu interpretieren:
| Werbeaussage | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|
| „stabil" | Designintention der Software, kein zugesicherter Status |
| „Jeder Schuss ein Kill" | Werbliche Übertreibung im Sinne §3 UWG (zulässige Anpreisung) |
| „Funktioniert in 30+ Spielen" | Bezeichnet aktuell trainierte KI-Modelle, keine Spieleliste-Garantie |
| „Sofort verfügbar" | Bereitstellung in der Regel unter 60 Sekunden, kein zugesicherter SLA |
| „KI-Vision-Tool" | Marketingbegriff – technisch korrekte Bezeichnung: Bildanalyse-Software |
| „Lifetime" | Produktlebensdauer bis Einstellung der Software, nicht kalendarische Lebenszeit des Kunden |